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Eidgenössische Kommission für DrogenfragenDie Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (EKDF) ist aus der Subkommission «Drogenfragen» der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission hervorgegangen und besteht aus 14 Expertinnen und Experten. Geregelt ist sie in Artikel 30 des Betäubungsmittelgesetzes1. Der Bundesrat bestimmt Zusammensetzung und Arbeitsgebiet der Kommission und wählt die Mitglieder auf Vorschlag des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI). Gesetzlicher Auftrag der Kommission ist die Beratung der Landesregierung und insbesondere des EDI bei den Ausführungsbestimmungen zur Betäubungsmittelgesetzgebung. Neben Stellungnahmen zu aktuellen politischen Geschäften hat die EKDF verschiedene Berichte verfasst (Drogenbericht [1983]; Aspekte der Drogensituation und Drogenpolitik in der Schweiz [1989]; Methadonbericht [1995]; Drogenpolitische Szenarien [1996]; Cannabisbericht [1999]). Die jeweils aktuelle Zusammensetzung der EKDF ist auf Internet einsehbar unter http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_297.html. 1 Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG), SR 812.121. | ||||||||||||
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